University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 30. September 2020
Version from October 1, 2020 to January 17, 2024
§ 6
Kommissionen und Ausschüsse
(1) 1Gremien können zu ihrer Unterstützung Kommissionen (beratend) bilden; Gremien mit Entscheidungsbefugnissen können darüber hinaus Ausschüsse mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen bilden (§ 12 Absatz 1 Satz 6 HG).
(2) 1Die Gremien können Untergruppen vorsehen.
(3) 1Soweit nichts Anderes bestimmt ist, regelt das Nähere zur Bildung von Kommissionen und Ausschüssen die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums.