University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))
Version from September 13, 2017 to September 30, 2020
§ 6
Kommissionen und Ausschüsse
(1) 1Gremien können zu ihrer Unterstützung Kommissionen (beratend) bilden; Gremien mit Entscheidungsbefugnissen können darüber hinaus Ausschüsse mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen bilden (§ 12 Absatz 1 Satz 6 HG).
(2) 1Die Gremien können Untergruppen vorsehen.
(3) 1Soweit nichts anderes bestimmt ist, regelt das Nähere zur Bildung von Kommissionen und Ausschüssen die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums.