Für eine korrekte Darstellung dieser Seite benötigen Sie einen XHTML-standardkonformen Browser, der die Darstellung von CSS-Dateien zulässt.

. .
Search

University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

6 / 31

§ 6
Kommissionen und Ausschüsse

(1) 1Gremien können zu ihrer Unterstützung Kommissionen (beratend) bilden; Gremien mit Entscheidungsbefugnissen können darüber hinaus Ausschüsse mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen bilden (§ 12 Absatz 1 Satz 6 HG).

(2) 1Die Gremien können Untergruppen vorsehen.

(3) 1Soweit nichts anderes bestimmt ist, regelt das Nähere zur Bildung von Kommissionen und Ausschüssen die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums.