University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))
Version from May 13, 2017 to September 12, 2017
§ 6
Kommissionen und Ausschüsse
(1) 1Gremien können zu ihrer Unterstützung Kommissionen (beratend) bilden; Gremien mit Entscheidungsbefugnissen können darüber hinaus Ausschüsse mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen bilden (§ 12 Absatz 1 Satz 6 HG).
(2) 1Die Gremien können Untergruppen vorsehen.
(3) 1Soweit nichts anderes bestimmt ist, regelt das Nähere zur Bildung von Kommissionen und Ausschüssen die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums.