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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 6
Kommissionen und Ausschüsse

(1) 1Gremien können zu ihrer Unterstützung Kommissionen (beratend) bilden; Gremien mit Entscheidungsbefugnissen können darüber hinaus Ausschüsse mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen bilden (§ 12 Absatz 1 Satz 6 HG).

(2) 1Die Gremien können Untergruppen vorsehen.

(3) 1Soweit nichts anderes bestimmt ist, regelt das Nähere zur Bildung von Kommissionen und Ausschüssen die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums.