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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version in force since January 18, 2024

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§ 5
Mitgliederinitiative

(1) 1Mitglieder der Hochschule können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Hochschule gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet (Mitgliederinitiative der Hochschule).

(2) 1Mitglieder einer Fakultät können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Fakultät oder der Studienbeirat gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet oder der Studienbeirat eine Empfehlung abgibt (Mitgliederinitiative der Fakultät).

(3) 1Das Nähere regelt die Wahlordnung der Universität.