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University Regulations

Geschäftsordnung der Findungskommission - GOFiKo

Vom 28. Januar 2021

Version in force since January 30, 2021

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§ 4
Einberufung, Tagesordnung und Unterlagen

(1) 1Die oder der Vorsitzende der Hochschulwahlversammlung lädt die Mitglieder der Findungskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung ein.2Zu allen weiteren Sitzungen wird die Findungskommission von ihrer Sprecherin oder ihrem Sprecher einberufen.

(2) 1Die Einberufung soll den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Sitzung zugehen und kann per Briefpost oder auf elektronischem Wege erfolgen.

(3) 1Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist nach Absatz 2 unterschritten werden, die Einladung muss den Mitgliedern jedoch mindestens drei Tage vor der Sitzung zugehen.

(4) 1Dem Einladungsschreiben sollen die Tagesordnungspunkte sowie notwendige Beratungsunterlagen beigefügt werden.

(5) 1Die Sprecherin oder der Sprecher schlägt die Tagesordnung vor.2Die endgültige Tagesordnung wird von der Findungskommission zu Beginn der Sitzung festgestellt.3Änderungen und Ergänzun- gen der Tagesordnung sind bis dahin mit einfacher Stimmenmehrheit möglich.