University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 30. September 2020
Version from October 1, 2020 to January 17, 2024
§ 5
Mitgliederinitiative
(1) 1Mitglieder der Hochschule können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Hochschule gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet (Mitgliederinitiative der Hochschule).
(2) 1Mitglieder einer Fakultät können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Fakultät oder der Studienbeirat gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet oder der Studienbeirat eine Empfehlung abgibt (Mitgliederinitiative der Fakultät).
(3) 1Das Nähere regelt die Wahlordnung der Universität.