University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))
Version from September 13, 2017 to September 30, 2020
§ 5
Mitgliederinitiative
(1) 1Mitglieder der Hochschule können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Hochschule gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet (Mitgliederinitiative der Hochschule).
(2) 1Mitglieder einer Fakultät können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Fakultät oder die Kommission nach § 28 Absatz 8 HG gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet oder die Kommission eine Empfehlung abgibt (Mitgliederinitiative der Fakultät).
(3) 1Das Nähere regelt die Wahlordnung der Universität.