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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 5
Mitgliederinitiative

(1) 1Mitglieder der Hochschule können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Hochschule gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet (Mitgliederinitiative der Hochschule).

(2) 1Mitglieder einer Fakultät können beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit, für die ein Organ der Fakultät oder die Kommission nach § 28 Absatz 8 HG gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet oder die Kommission eine Empfehlung abgibt (Mitgliederinitiative der Fakultät).

(3) 1Das Nähere regelt die Wahlordnung der Universität.