
University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 20. März 2025
Version in force since March 22, 2025
§ 32
Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
(1) 1Abweichend von § 12 Absatz 1 Satz 5 HG können den Prüfungsausschüssen auch Mitglieder der Fakultät angehören, die nicht Mitglieder des Fakultätsrates sind.
(2) 1In den nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung bestellten oder gewählten Prüfungsausschüssen müssen Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung nicht vertreten sein.