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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

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§ 3
Weitere Aufgaben der Universität

(1) 1Die Universität sieht sich in besonderer Weise friedlichen Zielen verpflichtet und kommt ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach, indem sie an der Gestaltung einer demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Welt mitwirkt und so zur Verwirklichung von verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen beiträgt.

(2) 1Es ist im Besonderen Aufgabe der Universität, die Studierenden zu selbständigem wissenschaftlichen Denken, Urteilen und Arbeiten zu befähigen und sie dadurch auf Tätigkeiten vorzubereiten, die eine wissenschaftliche Bildung erfordern.

(3) 1In Umsetzung des Auftrages gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 6 HG richtet die Universität ein Ombudssystem und einen Ethikrat ein.2Näheres hierzu wird in einer Ordnung geregelt.

(4) 1Über § 3 HG hinaus nimmt die Universität die folgenden Aufgaben wahr:

    1. die Gewährleistung der Einheit von Forschung und Lehre,
    2. die Förderung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie des internationalen Studierendenaustauschs,
    3. die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter,
    4. die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben,
    5. die Pflege der langfristigen Beziehungen zu ihren ehemaligen Studierenden (Alumni),
    6. die Weiterbildung des Personals,
    7. die Förderung guter Beschäftigungsbedingungen (§ 34 a HG),
    8. die Förderung der Gesundheit der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule,
    9. die Förderung der Durchlässigkeit der Bildungswege,
    10. die Förderung der familien- und elterngerechten Hochschule,
    11. die Förderung der Chancengleichheit von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten,
    12. die Erfüllung der besonderen Anforderungen, die der Universität aus ihrem Standort erwachsen,
    13. der anerkennende und angemessene Umgang mit Diversität.