
University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 20. März 2025
Version in force since March 22, 2025
§ 31
Consilium Decanale
(1) 1Es wird eine Fakultätskonferenz gemäß § 23 Absatz 3 HG gebildet, die den Namen "Consilium Decanale" trägt.2Das Consilium Decanale wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte.3Näheres zur Wahl regelt die Geschäftsordnung.
(2) 1Das Consilium Decanale berät das Rektorat, den Senat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind (§ 23 Absatz 2 HG).
(3) 1Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Consilium Decanales berichtet dem Senat.
(4) 1Das Consilium Decanale findet mindestens einmal im Semester statt.
(5) 1Das Consilium Decanale gibt sich eine Geschäftsordnung.