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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version from October 1, 2020 to January 17, 2024

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§ 29
Fakultäten

(1) 1Die Universität gliedert sich in fünf thematisch strukturierte Fakultäten:

      Fakultät I   Philosophische Fakultät
      Fakultät II   Bildung • Architektur • Künste
      Fakultät III Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht
      Fakultät IV Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät
      Fakultät V Lebenswissenschaftliche Fakultät.

(2) 1Die Fakultäten sind Fachbereiche im Sinne des Hochschulgesetzes.

(3) 1Die Fakultäten geben sich eine Fakultätsordnung.2Diese wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Fakultätsrates beschlossen.

(4) 1Die Fakultäten können in fakultätsübergreifenden Einrichtungen zusammenarbeiten.

(5) 1Organe der Fakultät sind das Dekanat und der Fakultätsrat.

(6) 1Der Fakultätsrat entscheidet über die innere Struktur der Fakultät.2Das Nähere regelt die Fakultätsordnung.