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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 20. März 2025

Version in force since March 22, 2025

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§ 28
Fakultäten

(1) 1Die Universität gliedert sich in Fakultäten.

(2) 1Die Fakultäten sind Fachbereiche im Sinne des Hochschulgesetzes.

(3) 1Die Fakultäten geben sich eine Fakultätsordnung.2Diese wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Fakultätsrates beschlossen.

(4) 1Die Fakultäten können in fakultätsübergreifenden Einrichtungen zusammenarbeiten.

(5) 1Organe der Fakultät sind das Dekanat und der Fakultätsrat.

(6) 1Der Fakultätsrat entscheidet über die innere Struktur der Fakultät.2Das Nähere regelt die Fakultätsordnung.