Für eine korrekte Darstellung dieser Seite benötigen Sie einen XHTML-standardkonformen Browser, der die Darstellung von CSS-Dateien zulässt.

. .
Search

University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version from October 1, 2020 to January 17, 2024

27 / 35

§ 27
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

(1) 1Die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird von den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Studierenden im Senat aufgrund hochschulinterner Vorschläge gewählt und anschließend von der Hochschulleitung bestellt.2Wählbar sind alle Mitglieder der Hochschule.

(2) 1Gegebenenfalls wird die Vertretung in angemessenem Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt.

(3) 1Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.