University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 30. September 2020
Version from October 1, 2020 to January 17, 2024
§ 27
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
(1) 1Die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird von den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Studierenden im Senat aufgrund hochschulinterner Vorschläge gewählt und anschließend von der Hochschulleitung bestellt.2Wählbar sind alle Mitglieder der Hochschule.
(2) 1Gegebenenfalls wird die Vertretung in angemessenem Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt.
(3) 1Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.