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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version from October 1, 2020 to January 17, 2024

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§ 25
Kommission für Diversity Policies

(1) 1Die Kommission für Diversity Policies hat die Aufgabe, auf die Durchsetzung von (struktureller) Chancengerechtigkeit in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Benachteiligung und Diskriminierung (z.B. wegen sozialer Herkunft, Ethnie, physischer oder psychischer Fähigkeiten, Alter, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung/Identität etc) – auch präventiv – hinzuwirken und tritt ein für die wertschätzende Anerkennung von Vielfalt aller Mitglieder der Universität.

(2) 1Der Kommission für Diversity Policies gehören an:

    1. mit Stimmrecht
    2. mit beratender Stimme
      a) die zuständige Prorektorin oder der zuständige Prorektor,
      b) die Referentin oder der Referent für Diversity Policies,
      c) jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Dekanate der Fakultäten,
      d) die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen,
      e) die oder der Beauftragte für behinderte und chronisch erkrankte Studierende,
      f) die Koordinatorin oder der Koordinator des Servicebüros Inklusive Universität Siegen,
      g) die Gleichstellungsbeauftragte und
      h) weitere beratende Mitglieder als Repräsentantinnen und Repräsentanten benachteiligter bzw. marginalisierter Gruppen benennt die Geschäftsordnung.

(3) 1Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission für Diversity Policies werden vom Senat auf Vorschlag einer Vorbereitungsgruppe nach Gruppen getrennt für zwei Jahre gewählt.

(4) 1Die Kommission für Diversity Policies kann sowohl vom zuständigen Prorektorat als auch von der Referentin oder dem Referenten für Diversity Policies einberufen werden.

(5) 1Der Vorsitz wird von den Kommissionsmitgliedern gewählt.2Hierbei kann es sich sowohl um ein stimmberechtigtes Mitglied als auch um ein Mitglied ohne Stimmrecht handeln.

(6) 1Näheres regelt die Geschäftsordnung.