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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

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§ 29
Prüfung des Jahresabschlusses

1Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt unbeschadet der Prüfung durch den Landesrechnungshof durch eine Wirtschaftsprüferin/einen Wirtschaftsprüfer (§ 12 Absatz 3 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung – HWFVO -); wegen der Einzelregelungen wird auf die HWFVO verwiesen.