Für eine korrekte Darstellung dieser Seite benötigen Sie einen XHTML-standardkonformen Browser, der die Darstellung von CSS-Dateien zulässt.

. .
Search

University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version from October 1, 2020 to January 17, 2024

23 / 35

§ 23
Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten und Einrichtungen

(1) 1Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte wird von den jeweiligen Fakultätsräten durch Wahl bestellt.2In den Zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten und in der Zentralverwaltung können Bereichsgleichstellungsbeauftragte bestellt werden.

(2) 1Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität kann Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und Bereichsgleichstellungsbeauftragte beauftragen, sie in einzelnen Angelegenheiten der jeweiligen Fakultät bzw des jeweiligen Bereichs zu vertreten.

(3) 1Die Amtszeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und der Bereichsgleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre.