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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 27
Fakultätsrat

(1) 1Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

    - acht Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden und eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,

    - in der Fakultät IV acht Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden und zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung.

(2) 1Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind

    1. die Dekanin/der Dekan,
    2. die Prodekaninnen/Prodekane,
    4. sowie weitere Mitglieder nach Maßgabe der Fakultätsordnung. Diese regelt, dass die Gruppen im Sinne des Hochschulgesetzes sachkundige Vertreterinnen/Vertreter benennen können und der Fakultätsrat diese dann als nichtstimmberechtigte Mitglieder bestellt. Die Höchstzahl dieser nichtstimmberechtigten Mitglieder je Gruppe darf die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Gruppe nicht überschreiten.

(3) 1Die Mitglieder des Fakultätsrates werden von den Mitgliedern der Fakultät nach Gruppen getrennt gewählt.2Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der studentischen Vertreterinnen/Vertreter beträgt ein Jahr.3Näheres regelt die Wahlordnung.

(4) 1Wiederwahl ist zulässig.

(5) 1Die Dekanin/der Dekan ist Vorsitzende/Vorsitzender des Fakultätsrates.

(6) 1Der Fakultätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.