Für eine korrekte Darstellung dieser Seite benötigen Sie einen XHTML-standardkonformen Browser, der die Darstellung von CSS-Dateien zulässt.

. .
Search

University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 20. März 2025

Version in force since March 22, 2025

21 / 34

§ 21
Gleichstellungsbeauftragte der Universität

(1) 1m Rahmen der Aufgaben nach § 3 Absatz 4 und § 24 HG wählt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre zwei Stellvertreterinnen, die unterschiedlichen Mitgliedergruppen angehören sollen und ihre studentische Vertreterin.

(2) 1Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen beträgt vier Jahre.2Die Amtszeit der studentischen Vertreterin beträgt zwei Jahre.

(3) 1Wiederwahl ist zulässig.