University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))
Version from September 13, 2017 to September 30, 2020
§ 25
Fakultäten
(1) 1Die Universität gliedert sich in vier thematisch strukturierte Fakultäten:
- Fakultät I Philosophische Fakultät
Fakultät II Bildung • Architektur • Künste
Fakultät III Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht
Fakultät IV Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät.
Fakultät V Lebenswissenschaftliche Fakultät
(2) 1Die Fakultäten sind Fachbereiche im Sinne des Hochschulgesetzes.
(3) 1Die Fakultäten geben sich eine Fakultätsordnung.2Diese wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Fakultätsrates beschlossen.
(4) 1Die Fakultäten können in fakultätsübergreifenden Einrichtungen zusammenarbeiten.
(5) 1Organe der Fakultät sind das Dekanat und der Fakultätsrat.
(6) 1Der Fakultätsrat entscheidet über die innere Struktur der Fakultät.2Das Nähere regelt die Fakultätsordnung.