University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))
Version from September 13, 2017 to September 30, 2020
§ 23
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
(1) 1Die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird von den Vertreterinnen/ Vertretern der Gruppe der Studierenden im Senat aufgrund hochschulinterner Vorschläge gewählt und anschließend von der Hochschulleitung bestellt.2Wählbar sind alle Mitglieder der Hochschule.
(2) 1Gegebenenfalls wird die Vertretung in angemessenem Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt.
(3) 1Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.