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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 23
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

(1) 1Die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird von den Vertreterinnen/ Vertretern der Gruppe der Studierenden im Senat aufgrund hochschulinterner Vorschläge gewählt und anschließend von der Hochschulleitung bestellt.2Wählbar sind alle Mitglieder der Hochschule.

(2) 1Gegebenenfalls wird die Vertretung in angemessenem Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt.

(3) 1Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.