University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))
Version from September 13, 2017 to September 30, 2020
§ 20
Gleichstellungsbeauftragte der Universität
(1) 1Im Rahmen der Aufgaben nach § 3 Absatz 4 und § 24 HG wählt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen und ihre studentische Vertreterin.
(2) 1Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen beträgt vier Jahre.2Die Amtszeit der studentischen Vertreterin beträgt zwei Jahre.
(3) 1Wiederwahl ist zulässig.