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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version from October 1, 2020 to January 17, 2024

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§ 17
Zusammensetzung und Vorsitz des Hochschulrats

(1) 1Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern.2Davon sind mindestens fünf Mitglieder Externe.

(2) 1Der Hochschulrat wählt mit der Mehrheit seiner Stimmen aus dem Kreis der externen Mitglieder seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und aus dem Kreis der Mitglieder die Stellvertretung (§ 21 Absatz 6 Satz 1 HG).

(3) 1Die konstituierende Sitzung wird bis zur Wahl der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden von dem ältesten anwesenden Mitglied des Hochschulrates geleitet.

(4) 1Der Hochschulrat gibt sich eine Geschäftsordnung.