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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

19 / 31

§ 19
Fakultätskonferenz

(1) 1Es wird eine Fakultätskonferenz gemäß § 23 Absatz 3 HG gebildet.2Die Fakultätskonferenz wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.3Näheres zur Wahl regelt die Geschäftsordnung.

(2) 1Die Fakultätskonferenz nimmt über § 23 Absatz 2 HG hinaus Stellung

    1. zu Vorgängen, die die gesetzlichen Verpflichtungen der Fakultäten betreffen,
    3. zum Wirtschaftsplan und zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Absatz 7 HG,
    4. zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, Zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Zentralen Betriebseinheiten.

(3) 1Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Fakultätskonferenz berichtet dem Senat.

(4) 1Die Fakultätskonferenz findet mindestens einmal im Semester statt.

(5) 1Die Fakultätskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung.