University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))
Version from May 13, 2017 to September 12, 2017
§ 19
Fakultätskonferenz
(1) 1Es wird eine Fakultätskonferenz gemäß § 23 Absatz 3 HG gebildet.2Die Fakultätskonferenz wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.3Näheres zur Wahl regelt die Geschäftsordnung.
(2) 1Die Fakultätskonferenz nimmt über § 23 Absatz 2 HG hinaus Stellung
- 1. zu Vorgängen, die die gesetzlichen Verpflichtungen der Fakultäten betreffen,
- 2. zum Hochschulentwicklungsplan nach § 16 Absatz 1 Satz 5 HG und zum Entwurf des Hochschulvertrages nach § 6 Absatz 3 HG,
- 3. zum Wirtschaftsplan und zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Absatz 7 HG,
- 4. zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, Zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Zentralen Betriebseinheiten.
(3) 1Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Fakultätskonferenz berichtet dem Senat.
(4) 1Die Fakultätskonferenz findet mindestens einmal im Semester statt.
(5) 1Die Fakultätskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung.