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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

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§ 1
Rechtsstellung, Wappen und Siegel

(1) 1Die Universität Siegen ist eine vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 Absatz 1 Satz 1 HG).

1. 1Bis zu ihrer Neuwahl oder Neubestellung nehmen die bisherigen Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger die im Hochschulgesetz und in der Grundordnung vorgesehenen Aufgaben wahr.

(2) 1Die Universität Siegen führt das kleine Landeswappen mit dem Schriftzug der Universität.

2. 1Die Ordnungen der Universität sind unverzüglich an diese neue Grundordnung und an das Hochschulgesetz in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) anzupassen.