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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 17
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, ZLB-Rat

(1) 1Die Universität richtet gemäß den Vorgaben in § 30 HG ein Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) als eigenständige Organisationseinheit mit Entscheidungs-, Steuerungs- und Ressourcenkompetenz ein.2Das Zentrum nimmt diese Kompetenzen in enger Abstimmung mit den Fakultäten wahr.

(2) 1Die Fakultäten bilden hierzu einen ZLB-Rat (ZLBR), als ein mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattetes Gremium.2Das Zentrum erfüllt unbeschadet der Gesamtverantwortlichkeit der Hochschule und der Zuständigkeiten der Zentralen Hochschulorgane und Gremien für sein Gebiet die Aufgaben der Hochschule.3Es trägt dazu bei, die Qualität der Lehrerbildung zu sichern.4Es initiiert, koordiniert und fördert die Lehrerbildungsforschung sowie die schul- und unterrichtsbezogene Forschung und betreut insoweit den wissenschaftlichen Nachwuchs.5Es nimmt darüber hinaus koordinierende und beratende Funktionen wahr.6Das ZLB wird von einem Direktorium geleitet.7Näheres wird in einer Ordnung geregelt.