University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 30. September 2020
Version in force since January 18, 2024
§ 12
Ausschreibung der Stellen der Rektoratsmitglieder
(1) 1Die Stellen der hauptberuflichen Rektoratsmitglieder werden öffentlich ausgeschrieben.2Der Ausschreibungstext wird von der Findungskommission vorbereitet und von der Hochschulwahlversammlung festgelegt.3Die eingehenden Bewerbungen werden von der Findungskommission geprüft.
(2) 1Von dem Erfordernis der Ausschreibung nach § 17 Absatz 1 Satz 5 HG und der Durchführung des Findungsverfahrens nach § 17 Absatz 3 HG kann im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten abgesehen werden, sofern Senat und Hochschulrat die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber aufgefordert haben, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren (§ 17 Absatz 1 Satz 6 HG).