
University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 20. März 2025
Version in force since March 22, 2025
§ 9
Prüfung des Jahresabschlusses
(1) 1Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt unbeschadet der Prüfung durch den Landesrechnungshof durch eine Abschlussprüferin oder einen Abschlussprüfer (§ 12 Absatz 2 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung – HWFVO –); wegen der Einzelregelungen wird auf die HWFVO verwiesen.