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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 20. März 2025

Version in force since March 22, 2025

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§ 9
Prüfung des Jahresabschlusses

(1) 1Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt unbeschadet der Prüfung durch den Landesrechnungshof durch eine Abschlussprüferin oder einen Abschlussprüfer (§ 12 Absatz 2 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung – HWFVO –); wegen der Einzelregelungen wird auf die HWFVO verwiesen.