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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version in force since January 18, 2024

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§ 9
Prüfung des Jahresabschlusses

1Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt unbeschadet der Prüfung durch den Landesrechnungshof durch eine Abschlussprüferin oder einen Abschlussprüfer (§ 12 Absatz 2 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO -); wegen der Einzelregelungen wird auf die HWFVO verwiesen.