University Regulations
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
Vom 30. September 2020
Version from October 1, 2020 to January 17, 2024
§ 9
Prüfung des Jahresabschlusses
1Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt unbeschadet der Prüfung durch den Landesrechnungshof durch eine Abschlussprüferin oder einen Abschlussprüfer (§ 12 Absatz 2 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO -); wegen der Einzelregelungen wird auf die HWFVO verwiesen.