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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

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§ 9
Rektorin/Rektor

1Die Rektorin/der Rektor übt das Hausrecht aus (§ 18 Absatz 1 Satz 4 HG); in Ausnahmefällen kann sie/er die Ausübung dieser Befugnis anderen Mitgliedern oder Angehörigen der Universität übertragen.