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University Regulations

Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 9
Rektorin/Rektor

1Die Rektorin/der Rektor übt das Hausrecht aus (§ 18 Absatz 1 Satz 4 HG); in Ausnahmefällen kann sie/er die Ausübung dieser Befugnis anderen Mitgliedern oder Angehörigen der Universität übertragen.