Citation
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))
Version from September 13, 2017 to September 30, 2020
§ 11
Hochschulrat
(1) 1Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern.2Davon sind mindestens fünf Mitglieder Externe.
(2) 1Der Hochschulrat wählt mit der Mehrheit seiner Stimmen aus dem Kreis der externen Mitglieder seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden und aus dem Kreis der Mitglieder die Stellvertreterin/den Stellvertreter (§ 21 Absatz 6 Satz 1 HG).
(3) 1Die konstituierende Sitzung wird bis zur Wahl der Vorsitzenden/ des Vorsitzenden von dem ältesten anwesenden Mitglied des Hochschulrates geleitet.
(4) 1Der Hochschulrat gibt sich eine Geschäftsordnung.