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Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung der Grundordnung vom 31. August 2021 (AM Nr. 95/2017))

Version from September 13, 2017 to September 30, 2020

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§ 11
Hochschulrat

(1) 1Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern.2Davon sind mindestens fünf Mitglieder Externe.

(2) 1Der Hochschulrat wählt mit der Mehrheit seiner Stimmen aus dem Kreis der externen Mitglieder seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden und aus dem Kreis der Mitglieder die Stellvertreterin/den Stellvertreter (§ 21 Absatz 6 Satz 1 HG).

(3) 1Die konstituierende Sitzung wird bis zur Wahl der Vorsitzenden/ des Vorsitzenden von dem ältesten anwesenden Mitglied des Hochschulrates geleitet.

(4) 1Der Hochschulrat gibt sich eine Geschäftsordnung.