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Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Version from October 1, 2020 to January 17, 2024

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§ 22
Gleichstellungsbeauftragte der Universität

(1) 1Im Rahmen der Aufgaben nach § 24 HG wählt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre zwei Stellvertreterinnen, die unterschiedlichen Mitgliedergruppen angehören sollen und ihre studentische Vertreterin.

(2) 1Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen beträgt vier Jahre.2Die Amtszeit der studentischen Vertreterin beträgt zwei Jahre.

(3) 1Wiederwahl ist zulässig.