Citation
Grundordnung der Universität Siegen - GrundO
(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))
Version from May 13, 2017 to September 12, 2017
§ 20
Gleichstellungsbeauftragte der Universität
(1) 1Im Rahmen der Aufgaben nach § 3 Absatz 4 und § 24 HG wählt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen und ihre studentische Vertreterin.
(2) 1Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen beträgt vier Jahre.2Die Amtszeit der studentischen Vertreterin beträgt zwei Jahre.
(3) 1Wiederwahl ist zulässig.