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Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

(In der Fassung der Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Siegen vom 10. Mai 2017 (AM Nr. 47/2017))

Version from May 13, 2017 to September 12, 2017

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§ 13
Ständige Kommissionen

(1) 1Der Senat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beratung des Rektorats, des Hochschulrats und der Fakultäten folgende Ständige Kommissionen:

    1. die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, die sich insbesondere mit allen Angelegenheiten, die die Forschungsorganisation und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses betreffen, befasst,
    2. die Kommission für Studium und Lehre, die sich insbesondere mit allen Angelegenheiten, die die Lehre und die Weiterbildung sowie das Studien- und Prüfungswesen betreffen, befasst; der ZLB-Rat berichtet der Kommission für Studium und Lehre über seine Beschlüsse,
    3. die Kommission für Bildungswege und Diversity, die sich insbesondere mit allen Angelegenheiten befasst, welche die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit aller Mitglieder der Universität und die Anerkennung ihrer Vielfalt betreffen,
    4. die Kommission für strategische Hochschulentwicklung, die sich insbesondere mit allen Angelegenheiten befasst, die die fachliche und organisatorische Struktur und die räumliche, personelle und finanzielle Ausstattung der Universität sowie deren Entwicklung betreffen,
    5. die Kommission für Internationales und Kooperationen, die sich insbesondere mit allen Angelegenheiten, die die Förderung der Internationalisierung und der Kooperation mit regionalen, nationalen und internationalen Partnern betreffen, befasst.
2Darüber hinaus kann der Senat im Rahmen seiner Zuständigkeiten weitere Kommissionen einsetzen und/ oder Aufgabenfelder bestehender Kommissionen modifizieren.

(2) 1Näheres regelt die Geschäftsordnung des Senats.