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Grundordnung der Universität Siegen - GrundO

Vom 30. September 2020

Commencement date: January 18, 2024

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§ 11
Findungskommission zur Vorbereitung der Wahlen der Mitglieder des Rektorats

(1) 1Die Wahlen der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschulwahlversammlung werden durch eine paritätisch von Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats besetzte Findungskommission vorbereitet (§ 17 Absatz 3 Satz 1 HG).2Für jede Wahl eines hauptberuflichen Rektoratsmitgliedes werden die Mitglieder der Findungskommission neu gewählt.3Wiederwahl ist möglich.

(2) 1Die Findungskommission besteht aus je drei Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats, die vom Senat und vom Hochschulrat mit einfacher Mehrheit zu wählen sind.2Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt beratend an den Sitzungen der Findungskommission teil.3Scheidet ein Mitglied der Findungskommission vor dem Abschluss des Wahlverfahrens aus dem Senat oder aus dem Hochschulrat oder aus sonstigen Gründen aus der Findungskommission aus, wird ein Mitglied des Senats bzw des Hochschulrats nachgewählt.

(3) 1Das Nähere regelt die Geschäftsordnung der Findungskommission.