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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR

Vom 13. Dezember 2017

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§ 6
Öffentlichkeit

(1) 1Die Sitzungen des Hochschulrats sind grundsätzlich nicht öffentlich (§ 12 Absatz 2 Satz 5 HG).

(2) 1Der Hochschulrat kann über die in § 2 Absatz 4 genannten Personen hinaus weitere Personen zu einzelnen Sitzungen oder Tagesordnungspunkten hinzuziehen.2Insbesondere soll der in § 10 Absatz 2 genannte Personenkreis zu bestimmten Tagesordnungspunkten geladen werden.