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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR

Vom 26. Juni 2026

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§ 5
Geschäftsstelle

1Die Universität richtet eine Geschäftsstelle ein.2Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.3Sie nimmt die Verwaltungsangelegenheiten des Hochschulrats wahr.