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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR

Vom 26. Juni 2026

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§ 1
Aufgaben

1Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Universität Siegen (§ 14 Absatz 1 Nr. 3 HG).2Er arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) und der Grundordnung der Universität Siegen in der jeweils gültigen Fassung.3Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.4Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

    1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
    3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Absatz 7 HG, zur Errichtung einer Stiftung, einer Anstalt oder eines Hochschulverbundes nach § 77a Absatz 1 HG und zur Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Absatz 7 HG;
    4. die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats;
    6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
    7. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Rektorats.