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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR
Vom 26. Juni 2026
§ 1
Aufgaben
1Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Universität Siegen (§ 14 Absatz 1 Nr. 3 HG).2Er arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) und der Grundordnung der Universität Siegen in der jeweils gültigen Fassung.3Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.4Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- 1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
- 2. die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 2 HG; sowie zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a HG;
- 3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Absatz 7 HG, zur Errichtung einer Stiftung, einer Anstalt oder eines Hochschulverbundes nach § 77a Absatz 1 HG und zur Übernahme weiterer Aufgaben nach
- 4. die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats;
- 5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Rechenschaftsbericht des Rektorats nach § 16 Absatz 3 HG und zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3 HG;
- 6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
- 7. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Rektorats.
