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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR

Vom 13. Dezember 2017

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§ 14
Inkrafttreten

(1) 1Die Geschäftsordnung wird im Verkündigungsblatt „Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen” veröffentlicht und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.2Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen vom 10. Dezember 2015 (Amtliche Mitteilung Nr. 115/2015) außer Kraft.

(2) 1Die Mitglieder des Hochschulrats erhalten erstmalig eine Aufwandsentschädigung für die Hochschulratssitzung nach Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung.