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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR

Vom 13. Dezember 2017

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§ 8
Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen

(1) 1Die Sitzungen des Hochschulrats werden von der oder dem Vorsitzenden geleitet, die bzw der alle Rechte hat, die sich aus dieser Funktion ergeben.2Die oder der Vorsitzende erteilt den Mitgliedern des Hochschulrats und den Gästen das Wort.

(2) 1Sie oder er kann Rednerinnen und Rednern, die nicht zur Sache sprechen, nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen, kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die stören oder die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen oder aus dem Beratungsraum verweisen und kann bei Störungen von außen die Sitzung vertagen.2Erhebt sich Widerspruch gegen die Maßnahmen, so entscheidet der Hochschulrat.